Mediationsvereinbarung

zwischen den Parteien

 

1. ………………………………………………………………………………………………………

vertreten durch ______________________________________________________

 

2. ………………………………………………………………………………………………………

vertreten durch________________________________________________________

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und dem Mediator  Norbert Michael Ritz

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  1. 1. Die vorstehend genannten Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren gemäss der Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten durchzuführen. Sie beauftragen hiermit den Mediator, hinsichtlich der zwischen den Parteien entstandenen Streitigkeiten mit folgender Kurzbeschreibung

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tätig zu werden.

 

Der Mediator erklärt sich bereit, das Mediationsverfahren nach den Regeln der Mediationsordnung durchzuführen.

  1. Der Mediator erklärt, dass keine Tatsachen vorliegen, die seine Neutralität beeinträchtigen oder die nach § 8 der Mediationsordnung seine Tätigkeit ausschließen.
  2. Die Beteiligten (Parteien und Mediator) übernehmen hiermit ausdrücklich die in der Mediationsordnung aufgezählten Pflichten der Parteien bzw. des Mediators als persönliche Verpflichtung, insbesondere die Pflicht zur Neutralität und Verschwiegenheit gemäß §§ 7 und 8 sowie die Pflicht zur Zahlung der Kosten gemäß § 10. Die Parteien verpflichten sich insbesondere, den Mediator in einem nachfolgenden Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahren nicht als Zeugen oder Sachverständigen für Tatsachen zu benennen, die ihm während des Mediationsverfahrens offenbart wurden.
  3. Für den Fall, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind, kann eine streitbeendende Vereinbarung als vollstreckbarer Anwaltsvergleich abgeschlossen werden.
  4. Die Parteien sind darauf hingewiesen worden, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator nicht stattfinden kann und sie jederzeit einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren und sich von diesem beraten lassen können. Dieser kann an dem Verfahren teilnehmen, sofern die andere Partei damit einverstanden ist. Vor Abschluss einer den Konflikt beendenden Vereinbarung wird den Parteien empfohlen, diese mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu besprechen.
  5. Die Verjährung der in diesem Mediationsverfahren befangenen Ansprüche wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist, mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung bis 2 Monate nach Beendigung dieses Mediationsverfahrens gehemmt. Das Mediationsverfahren ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem eine Einigung zustande kommt oder den Parteien die schriftliche Mitteilung des Mediators oder einer der Parteien über das Scheitern des Verfahrens zugeht.
  6. Die Parteien vereinbaren, dass laufende Gerichtsverfahren in Bezug auf den Gegenstand der Mediation während der Dauer des Mediationsverfahrens ruhen und dass keine neuen Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Ausgenommen hiervon sind Massnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.
  7. Die Haftung des Mediators wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  8. Jeder Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich einseitig beenden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, die bis zur Beendigung entstandenen Kosten der Mediationsstelle und des Mediators gemäß § 10 der IHK Mediationsordnung zu tragen.
  9. Die Vereinbarung wird mit Einzahlung des angeforderten Honorarvorschusses und mit Unterzeichnung durch die Beteiligten wirksam.

 

________________________________________ ________________________________________ (Unterschrift Partei 1.) (Ort und Datum)

 

_________________________________________ ________________________________________ (Unterschrift Partei 2.) (Ort und Datum)

 

__________________________________________ _______________________________________ (Unterschrift Mediator) (Ort und Datum)