Verein zur Kontrolle des Rechtswesens

Satzung des Vereins

§ 1  Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Kontrolle des Rechtswesens"

  2. Der Sitz des Vereins ist Mönchengladbach.

§ 2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Wahrung der Rechte der Bürger

  2. Der Zweck des Vereins soll erreicht werden durch die Hilfestellung und durch die Unterstützung von Personen, die durch Rechtsanwälte, sonstige Rechtsbeistände oder die Justiz geschädigt worden sind, sowie durch Öffentlichkeitsarbeit und Prozeßüberwachung.

§ 3  Ziele

  1. Erfahrungsaustausch

  2. Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen, soweit zulässig

  3. Öffentlichkeitsarbeit

  4. Einflußnahme auf die Gesetzgebung und sonstige Meinungsführer

  5. Erstellen von Informationsschriften

  6. Prozeßbeobachtung und Prozeßbegleitung

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist weltanschaulich und politisch neutral

  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung

  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Vereinsmitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln des Vereins; das gilt auch für den Fall des Ausscheidens oder bei der Auflösung des Vereins.

  4. Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  5. Jede Änderung ist dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.

§ 5 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr des Verein ist das Kalenderjahr.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

  2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sofern der Vorstand dieser Beitrittserklärung nicht innerhalb von drei Wochen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs beim Verein, widerspricht, gilt die Mitgliedschaft als vollzogen.

  3. Die Mitglieschaft endet
    1. Mit dem Tode des Mitglieds
    2. Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter; sie ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
    3. Durch Ausschluß aus dem Verein oder Streichung aus der Liste der Mitglieder.

  4. Ein Mitglied, das erheblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluß des vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Eine Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluß.

§ 7 Organe

Die Organe des Verein sind:

  1. Der Vorstand

  2. Die Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
    1. Dem/Der Vorsitzenden
    2. Seinem/Ihrem Stellvertreter
    3. Dem/Der Kassierer(in)
    4. Dem/Der Schriftführer(in)
    5. Bis zu drei Beisitzern

  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter oder durch eine der beiden vorgenannten Personen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können ein weiteres Vorstandsamt (3. - 5.) innehaben.

  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt sit.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Alle zwei Jahre findet eine Mitgliederversammlung möglichst im ersten Quartal statt, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird. Zu dieser Mitgliederversammlung werden die Mitglieder unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief eingeladen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung.
    2. Wahl des Vorstandes.
    3. Die Wahl einer Kassenprüferin/eines Kassenprüfers.
    4. Die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags
    5. Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung. formelle Änderung auf Anforderung der Behörden kann der Vorstand mit 2/3-Mehrheit der Anwensenden beschließen.

  3. Je Jahr finden mindestens zwei weitere Mitgliederversammlungen statt.

  4. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§10 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils mit Beitrittserklärung fällig. Der Jahresbeitrag beträgt EURO 32,-. Für Personen mit geringem Einkommen und für Studenten beträgt der Jahresbeitrag EURO 16,-.

  2. Ein Mitglied, das zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht nachgekommen ist, seinen Beitrag zu zahlen, wird aus der Liste der Mitglieder gestrichen.

§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine durch die Mitgliederversammlung zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für den in § 2 dieser Satzung genannten Zweck zu verwenden hat.

Verein zur Kontrolle des Rechtswesens
Färberstr.6
D-41238 Mönchengladbach
Tel.: +49(0)2166 136 377
Fax: +49(0)2166 138 890

Vorsitzender: Norbert Ritz , Färberstr.6, 41238 Mönchengladbach