Allgemeines
Der Verein wurde am 23. Oktober 2006 von Personen
gegründet, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz -
Richterschaft, Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälten -
gemacht haben. Interessiert Sie
eine Mitgliedschaft?
Ziele des Vereins gemäß § 3 der Satzung
sind:
Erfahrungsaustausch
Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen, soweit
zulässig
Öffentlichkeitsarbeit
Einflußnahme auf die Gesetzgebung und sonstige
Meinungsführer
Erstellen von Informationsschriften
Prozeßbeobachtung und Prozeßbegleitung
Der VKR erteilt seinen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung oder
auf telefonische Anfrage Tipps zur Selbsthilfe.
Wegen des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 darf der VKR keine
Rechtsberatung erteilen.
Ziele
Die Ziele in § 3 derSatzungsollen dem Rechtsmißbrauch durch Aufklärung
vorbeugen und auf folgende Veränderungen hinwirken:Richterschaft:
Einführung des Bürgeranwaltes/Justizombudsmannes
Durchsetzung der fast nicht praktizierten Dienstaufsicht (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz, DRiG)
Richter auf Zeit, wie z. B. in der Schweiz
Richter sind, wie in England, aus qualifizierten und erfahrenen Anwältinnen/Anwälten (Alter 40-45 Jahre) oder anderen erfahrenen Juristen zu rekrutieren
Vertretung von kompetenten Laien in den Richterwahlausschüssen
Abschaffung des unsinnigen Beratungsgeheimnisses
Verschärfung des § 339 StGB (Rechtsbeugung), Anwendung des Indizienbeweises
Verschärfung des § 839, Abs. 2 BGB (Amtshaftung des Richters)
Qualifizierung der Schöffen und ehrenamtlichen Richter
Verbot von Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten
Neubestimmung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG)
Neuordnung des Gutachterwesens
Anwaltschaft:
Lockerung des Anwaltszwanges
Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen bei den Rechtsanwaltskammern
Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935
Verschärfung des § 356 StGB (Parteiverrat), Anwendung des Indizienbeweises
Vertretung von Laien in den Anwaltsgerichten
Vor der Zulassung zur Anwaltschaft: Nachweis der Kenntnis des Berufsrechts
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft oder möchten Sie zunächst die Satzung lesen?