Verein zur Kontrolle des Rechtswesens

Allgemeines

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Der Verein wurde am 23. Oktober 2006 von Personen gegründet, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz - Richterschaft, Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälten - gemacht haben. Interessiert Sie eine Mitgliedschaft? 
Ziele des Vereins gemäß § 3 der Satzung sind:

Erfahrungsaustausch
Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen, soweit zulässig
Öffentlichkeitsarbeit
Einflußnahme auf die Gesetzgebung und sonstige Meinungsführer
Erstellen von Informationsschriften
Prozeßbeobachtung und Prozeßbegleitung

Der VKR erteilt seinen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung oder auf telefonische Anfrage Tipps zur Selbsthilfe. 
Wegen des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 darf der VKR keine Rechtsberatung erteilen.

Ziele

businessDie Ziele in § 3 derSatzungsollen dem Rechtsmißbrauch durch Aufklärung vorbeugen und auf folgende Veränderungen hinwirken:

Richterschaft:
Einführung des Bürgeranwaltes/Justizombudsmannes
Durchsetzung der fast nicht praktizierten Dienstaufsicht (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz, DRiG)
Richter auf Zeit, wie z. B. in der Schweiz
Richter sind, wie in England, aus qualifizierten und erfahrenen Anwältinnen/Anwälten (Alter 40-45 Jahre) oder anderen erfahrenen Juristen zu rekrutieren
Vertretung von kompetenten Laien in den Richterwahlausschüssen
Abschaffung des unsinnigen Beratungsgeheimnisses
Verschärfung des § 339 StGB (Rechtsbeugung), Anwendung des Indizienbeweises
Verschärfung des § 839, Abs. 2 BGB (Amtshaftung des Richters)
Qualifizierung der Schöffen und ehrenamtlichen Richter
Verbot von Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten
Neubestimmung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG)
Neuordnung des Gutachterwesens

Anwaltschaft:
Lockerung des Anwaltszwanges
Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen bei den Rechtsanwaltskammern
Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935
Verschärfung des § 356 StGB (Parteiverrat), Anwendung des Indizienbeweises
Vertretung von Laien in den Anwaltsgerichten
Vor der Zulassung zur Anwaltschaft: Nachweis der Kenntnis des Berufsrechts


Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft oder möchten Sie zunächst die Satzung lesen?

Deutschland hat Orwell längst abgehängt

 ”Wir sind weit über Orwell hinaus”, mein kein Geringerer als Gerhart Baum, FDP-Politiker und Ex-Minister im Interview mit Hans-Detlev von Kirchbach. Thema des Gesprächs: ”10 Jahre Grundrechte-Report”. - Der Kölner Rechtsanwalt, 1932 in Dresden geboren, war von 1972 bis 1978 für die FDP Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und von 1978 bis 1982 selbst Bundesinnenminister. 2004 und 2006 war er an erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen den ”großen Lauschangriff” und gegen das ”Luftsicherheitsgesetz” beim Bundesverfassungsgericht beteiligt.
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Erschreckende Zustände in der Justiz

Tatsache ist, dass die Rechtsprechung fast jeglicher Kontrolle entbehrt. Auch für sie gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Aus diesem Grund ist es dringend nötig, den § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) im Sinne der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel zu reformieren. Des weiteren ist es dringend nötig, die Dienstaufsicht über Richter (§ 26 Abs. 2 Dt. Richtergesetz) von den Gerichtspräsidenten auf einen von diesen unabhängigen Justizombudsmann zu verlagern. Dies ist deshalb nötig, da die Dienstaufsicht ihrer Verpflichtung, Vorhalt und Ermahnung auszusprechen, so gut wie nie nachkommt. Wer in der Demokratie Macht ausübt, darf nur auf Zeit ernannt werden. Richter(innen) üben Macht aus. Es ist deshalb dringend geboten, die bisherige Praxis, Richter(innen) auf Lebenszeit zu ernennen, zu beenden und sie nur noch auf Zeit anzustellen. 

Der Angeklagte staunte nicht schlecht. Der Zwanzigjährige, der sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten musste, hatte den Rat seiner Schwester befolgt und sich vor Gericht ordentlich angezogen. Die Folge: Der Strafrichter wandte nicht Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht an: "Sie wirken schon so reif."  

FAZ, 8.01.2008

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